Tarifkonferenz privater Krankenhauskonzerne

Am 30. November trafen sich in Kassel die Mitglieder der bundesweiten ver.di Tarifkommissionen bei den privaten Krankenhauskonzernen. Über 80 Kolleginnen und Kollegen diskutierten den Stand der Kampagne und die strategische Ausrichtung für die Zukunft. Vertreten waren Mitglieder der Tarifkommissionen der Helios Akutkliniken, der Paracelsus Kliniken, der Rhön-Klinikum AG, der Sana Kliniken AG, der SRH Kliniken, der DRK Trägergesellschaft Süd-West und der BG-Kliniken, zudem aus der Tarifkommission beim Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) und einzelne Mitglieder der Bundestarifkommission Öffentlicher Dienst.

Belastung per Tarifvertrag begrenzen
Zum Ende der zweiten Phase der Kampagne wurde vor dem Hintergrund dieser breiten betrieblichen Eindrücke verglichen und ausgewertet, welchen innerbetrieblichen und auch öffentlichen Stand die Kampagne mittlerweile erreicht hat. Hierbei wurde deutlich und von einzelnen TeilnehmerInnen eindrucksvoll beschrieben, wie weit fortgeschritten und unerträglich das Maß der Arbeitsbelastung in den Krankenhäusern geworden ist. Dementsprechend fiel das einhellige Urteil aus: Das Ziel, die Belastung tariflich zu begrenzen ist richtig und soll bei Krankenhäusern aller Trägerarten durchgesetzt werden.

Betriebliche Verankerung der Kampagne
Die Kampagne ist in den Betrieben sehr unterschiedlich verankert. Neben guten Beispielen von betrieblichen Aktivitäten wurde immer wieder thematisiert, wie schwer es ist, die ohnehin an der Grenze ihrer Belastbarkeit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen im Betrieb zu motivieren, aktiv in die Auseinandersetzung einzutreten und sich langfristig zu engagieren. In den Klinken, die die Kampagne vorantreiben, zeigt sich, dass der lange Atem an diesem Thema zu guten Ergebnissen und Aktionen führt. Die Bereitschaft in den Belegschaften steigt, sich um die eigenen Arbeitsbedingungen zu kümmern und Druck auf die Arbeitgeber auszuüben.

Zuspitzung der Forderungen wird angegangen
Viele Forderungen scheinen für die betriebliche Diskussion zu detailliert oder zu komplex, um sie als zentrale und mobilisierungsfähige Forderungen voran zu stellen. Beispielhafte Diskussionen drehten sich um die Begrenzung der aufeinanderfolgenden Nachtdienste (max. 3-4 Nächte am Stück) oder die verpflichtenden Ruhestunde/-tage nach geleisteter Nachtarbeit. Aus der Konferenz kamen wichtige Impulse für die weitere Zuspitzung der Forderungen, die nun dem Kampagnenrat für seine weiteren Beratungen vorgelegt werden.

Zeitschiene bis zum Sommer 2012
Die Bundesfachbereichsleiterin Ellen Paschke berichtete von der bevorstehenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst, die im Februar 2012 beginnt. Es wird ausschließlich um mehr Geld für die Beschäftigten gehen, also eine reine Entgeltrunde. Daher wird es bundesweit keine Verknüpfung mit  Kampagneforderungen zur Entlastung geben. Nach Lohnrunden reagieren Arbeitgeber fast immer gleich: sie versuchen die Personalkosten durch Stelleneinsparungen zu kompensieren. Hier kann sich die Kampagne entfalten:   Belastungen durch Personalmangel müssen tarifliche Schranken gesetz werden!

Bericht von Jan von Hagen, ver.di-NRW

 

Pressemeldung

ver.di-Tarifkonferenz beschließt Eckpunkte für besseren Gesundheitsschutz

Mit veränderten Zuschlägen für zusätzliche Arbeitszeit, neuen Mindestbesetzungsregelungen, anderen Rahmenbedingungen für den Springer-Einsatz, verbindlichen Überlastungsanzeigen, besserer Ausbildung und einem Fortbildungsanspruch will ver.di die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern nachhaltig verbessern. Einen entsprechenden Eckpunktekatalog hat die Konferenz der ver.di-Tarifkommissionen beschlossen.

Dem Beschluss zufolge sollen die Zuschlagsregelungen für Überstunden und außerplanmäßige Einsätze so gestaltet werden, dass Arbeitgeber einen materiellen Anreiz erhalten, zusätzliches Personal einzustellen. Gleiches gilt für Mindestbesetzungsregeln, die beispielsweise für Nacht- und Wochenenddienste nicht weniger als zwei examinierte Fachkräfte pro Spätschicht vorsehen sollen.

Auch soll ein Anspruch der Auszubildenden auf gute, im Dienstplan berücksichtigte Praxisanleitung festgeschrieben werden. Der Beschluss sieht ferner die Umgestaltung von Rahmenbedingungen und die Zahlung einer Zulage von 333 Euro für den Einsatz als Springer vor. Geregelt werden soll nach dem Willen der Konferenz zudem ein verbindlicher Umgang mit Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen sowie ein Fortbildungsanspruch von fünf Tagen.